Förderung · KfW-Zuschuss 458

Wärmepumpe fördern lassen: der KfW-Zuschuss 458 verständlich erklärt

Für den Einbau einer Wärmepumpe in ein bestehendes Wohngebäude zahlt die KfW einen Zuschuss aus dem Programm 458. Er setzt sich aus einer Grundförderung und bis zu zwei Boni zusammen. Wir zeigen Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist, und begleiten Sie durch den Antrag. Stand: 26.09.2026 – vorbehaltlich der aktuellen KfW-Bedingungen.
  • 30 % Grundförderung für alle privaten Eigentümer

  • Bis 70 % Zuschuss, mit dem höchsten Einkommensbonus bis 80 %

  • Antrag vor Vorhabenbeginn – wir liefern die Bestätigung zum Antrag

Förderung für mein Haus prüfen
Wärmepumpe fördern lassen: der KfW-Zuschuss 458 verständlich erklärt

Die Förderung auf einen Blick

Die KfW fördert den Heizungstausch mit einem Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Grundlage ist das Merkblatt 458, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026. Maßgeblich für Boni und Höchstbeträge ist immer der Tag Ihrer Antragstellung. Alle Angaben: Stand 26.09.2026, vorbehaltlich der aktuellen KfW-Bedingungen.
Grundförderung 30 %
Für alle privaten Eigentümer bestehender Wohngebäude, auch bei Vermietung.
Klimageschwindigkeitsbonus 16 %
Für Selbstnutzer beim Tausch alter fossiler Heizungen; sinkt ab 01.02.2027.
Einkommensbonus 10–40 %
Für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 € (mit Kind 60.000 €).
Obergrenze 70 bzw. 80 %
Grundförderung und Boni zusammen – 80 % nur mit dem höchsten Einkommensbonus.

30 %

Grundförderung auf die förderfähigen Kosten

+ 16 %

Klimageschwindigkeitsbonus bei Antrag bis 31.01.2027

+ bis 40 %

Einkommensbonus bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €)

28.000 €

förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit bei Antrag bis 31.01.2027

Grundförderung

30 % für alle privaten Eigentümer

Private Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude erhalten 30 % der förderfähigen Kosten – auch für vermietete Häuser. Voraussetzungen: Der Bauantrag liegt mindestens fünf Jahre zurück, die Wärmepumpe ist im offiziellen Wärmeerzeuger-Portal als förderfähig gelistet und erfüllt die technischen Mindestanforderungen, und das Heizungsverteilsystem wird optimiert, etwa durch einen hydraulischen Abgleich.
Nicht antragsberechtigt: im Grundbuch eingetragene GbR und Nießbrauchberechtigte
Nicht gefördert: gebrauchte Anlagen und Eigenbauten
Mindestinvestition: 300 € brutto

Bonus 2

Einkommensbonus: 10 bis 40 %

Für die selbst bewohnte Wohneinheit gibt es einen Bonus nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Antrag – für einen Antrag 2026 also 2023 und 2024. Lebt mindestens ein Kind unter 18 mit Kindergeldberechtigung im Haushalt, steigen alle Grenzen einmalig um 10.000 €.
bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €): 40 %
bis 40.000 € (mit Kind 50.000 €): 30 %
bis 50.000 € (mit Kind 60.000 €): 10 %
Nachweis ausschließlich über Einkommensteuerbescheide
Einkommensbonus: 10 bis 40 %

Förderfähige Kosten

Was zu den förderfähigen Kosten zählt

Gefördert werden die Wärmepumpe und alles, was für Einbau und Funktion nötig ist. Dazu gehören auch Arbeiten rund um die neue Heizung, die viele nicht auf dem Schirm haben. Maßgeblich ist das KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen in der Fassung, die bei Antragstellung gilt – derzeit Version 11.0 vom September 2026.
Wärmepumpe, Speicher, Installation, Inbetriebnahme und hydraulischer Abgleich
Fundament, notwendige Elektroarbeiten und Wanddurchbrüche
Neue Heizkörper oder Flächenheizung zur Optimierung des Systems
Ausbau und Entsorgung der alten Heizung, auch eines Öl- oder Gastanks
Miete einer provisorischen Heizung bei Heizungsdefekt, höchstens ein Jahr ab Antrag
Was zu den förderfähigen Kosten zählt

Rechenbeispiel 2

Beispiel: dieselbe Familie mit Kind und Einkommensbonus

Beispielrechnung mit angenommenen Kosten, kein Angebot: wie Beispiel 1, aber das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 36.000 €, und ein Kind unter 18 lebt im Haushalt. Mit Familienzuschlag gilt die 40-%-Stufe bis 40.000 €. Rechnerisch ergäben sich 86 %, die Obergrenze liegt in diesem Fall bei 80 %.
Fördersatz: 30 % + 16 % + 40 % = 86 %, gedeckelt auf 80 %
Zuschuss: 80 % von 28.000 € = 22.400 €
Eigenanteil: 32.000 € − 22.400 € = 9.600 €

Finanzierung

Ergänzungskredit für den Eigenanteil

Für die Kosten, die nach dem Zuschuss bleiben, bietet die KfW den Ergänzungskredit 358/359 an: bis zu 120.000 € je Wohneinheit, beantragt über Ihre Bank oder Sparkasse. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € gibt es im Programm 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW, die nicht älter als 12 Monate ist.
Darauf kommt es an

Sechs Regeln, damit die Förderung sicher ankommt

Die meisten Förderprobleme entstehen durch Formfehler. Diese Punkte behalten wir für Sie im Blick.
Kostenlos beraten lassen
Nicht vor dem Antrag beginnen
Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung oder der Start der Arbeiten vor Antragstellung schließt die Förderung aus.
Antrag persönlich stellen
Sie registrieren sich selbst im Portal „Meine KfW“. Eine Vertretung durch Dritte ist außer bei Eigentümergemeinschaften nicht zulässig.
Fristen einhalten
Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Zusage, Nachweise binnen sechs Monaten nach der letzten Rechnung.
Rechnungen richtig bezahlen
Rechnungen auf Deutsch, mit Adresse des Objekts und den förderfähigen Kosten – und unbar bezahlt.
Keine Doppelförderung
Für dieselbe Maßnahme keine Steuerermäßigung nach § 35a oder § 35c EStG und nur ein Förderantrag.
Zehn Jahre nutzen
Die geförderte Heizung ist zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen, die Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.

KfW-Heizungsförderung (458)

So hoch ist die Förderung aktuell

Die Werte lesen wir automatisch von kfw.de aus – so sehen Sie immer den aktuellen Stand.
Grundförderung30 % für alle Antragsteller (auch Vermieter)
Klimageschwindigkeitsbonusaktuell 16 % – ab 01.02.2027: 12 %, ab 01.08.2027: 8 %, ab 01.02.2028: 4 %, ab 01.08.2028: 0 %. Nur selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer begünstigten Heizung.
Einkommensbonus40 % bis 30.000 € · 30 % bis 40.000 € · 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen (je Kind +10.000 €). Nur Selbstnutzer.
Höchstfördersatz70 %, mit dem höchsten Einkommensbonus 80 %
Förderfähige Kosten28.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6., je 8.000 € ab der 7.
Förderfähige Kosten ab 01.02.202727.250 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6., je 8.000 € ab der 7.
WichtigDer Antrag muss vor Vorhabenbeginn im Kundenportal "Meine KfW" gestellt werden; Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus. · Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Erteilung einer Zusage der KfW geschlossen werden; der Vertrag muss ein voraussichtliches Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten. Eine nachträgliche Aufnahme der Bedingung in einen bestehenden Vertrag ist nicht zulässig. · Vor der Antragstellung ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch eine Expertin/einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen erforderlich; nach Abschluss eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). · Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300 Euro (brutto). · Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage vollständig abgeschlossen sein; die Nachweise sind innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens (Datum der letzten Rechnung), spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen, sonst verfällt der Zuschuss. · In WEG und Mehrfamilienhäusern werden Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus über einen Zusatzantrag beantragt; dieser muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrages und vor der Nachweiseinreichung für den Basisantrag gestellt werden. Beide Boni können pro Wohneinheit nur einmal beantragt werden. · Nachweise für die Boni: Meldebestätigung/Meldebescheinigung (Selbstnutzung, bei Einkommensbonus für alle relevanten Haushaltsmitglieder, beim Familienzuschlag auch für das Kind), Grundbuchauszug sowie die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung. Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide oder andere Dokumente werden nicht akzeptiert. · Das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. · Eine nachträgliche Änderung bzw. Aufstockung der beantragten Bonusförderung ist nicht möglich; es kann nur ein Antrag für dieselbe Maßnahme gestellt werden. · Die Heizungsanlage ist 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen; Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen. · Die Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c EStG ist ausgeschlossen; eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich. · Das Einreichen der Nachweise für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Einkommensbonus nach den neuen Konditionen beantragt haben, ist voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich. · Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung; die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Quelle: KfW, Programm 458 (Merkblatt 09/2026), Stand 26.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt des Antrags.

Ihr möglicher KfW-Zuschuss

12.880 €

  • Fördersatz: 46 % (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, gedeckelt)
  • Förderfähige Kosten: 28.000 € (Höchstbetrag 28.000 €)
  • Klimabonus sinkt ab 01.02.2027 auf 12 % – maßgeblich ist das Datum des Antrags.
  • Einkommensbonus: je Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 10.000 €.

Werte der KfW (Programm 458, Merkblatt 09/2026), Stand 26.09.2026. Unverbindliche Schätzung – maßgeblich ist die Zusage der KfW.

Förderung für mein Haus prüfen lassen

Ablauf

In sechs Schritten zum Zuschuss

So sieht das Verfahren laut KfW-Merkblatt aus – und das übernehmen wir dabei für Sie.
1
Beratung, Heizlast und Angebot
Wir nehmen Ihr Haus auf, berechnen die Heizlast raumweise und erstellen ein Angebot mit den förderfähigen Kosten.
2
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Als Fachbetrieb erstellen wir die BzA mit den geplanten Kosten und der Bestätigung der technischen Mindestanforderungen. Sie erhalten die BzA-ID.
3
Vertrag mit Bedingung
Sie schließen den Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der KfW-Zusage und einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum.
4
Antrag im Portal „Meine KfW“
Sie stellen den Antrag selbst und laden BzA und Vertrag hoch. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt.
5
Zusage und Einbau
Mit der Zusage beginnen wir mit Demontage und Einbau. Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.
6
Nachweis und Auszahlung
Nach Abschluss erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie reichen sie mit den Rechnungen ein, die KfW überweist den Zuschuss.

Welches Gebäude möchten Sie beheizen?

Einfamilienhaus
Doppel- / Reihenhaus
Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus

Häufige Fragen – kurz beantwortet

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns – per WhatsApp oder über den Check.
Darf ich den Vertrag vor dem Förderantrag unterschreiben?
Ja, und das ist sogar vorgesehen – aber nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die KfW-Zusage geknüpft ist, und mit einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum. Diesen Vertrag laden Sie beim Antrag hoch. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder der Start der Arbeiten vor Antragstellung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.
Bekomme ich die Förderung auch für ein vermietetes Haus?
Die Grundförderung von 30 % erhalten auch private Eigentümer vermieteter Wohngebäude. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es dagegen nur für selbst nutzende Eigentümer und nur für die Wohneinheit, die sie selbst mit Hauptwohnsitz bewohnen. In einem Mehrfamilienhaus mit einer eigenen Wohnung können beide Anteile zusammenkommen, siehe Rechenbeispiel 3.
Meine Heizung ist schon kaputt – gibt es trotzdem Förderung?
Die Grundförderung und gegebenenfalls der Einkommensbonus bleiben möglich. Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt dagegen voraus, dass die alte Heizung funktionstüchtig ist. Bei einem Heizungsdefekt fördert die KfW zusätzlich die Miete einer provisorischen Heizung ab Antragstellung für höchstens ein Jahr. Melden Sie sich in diesem Fall schnell bei uns, damit der Antrag zügig gestellt werden kann.
Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aller Haushaltsmitglieder laut Einkommensteuerbescheid, gemittelt über das zweite und dritte Kalenderjahr vor dem Antrag – für 2026 also 2023 und 2024. Zum Haushalt zählen die gemeldeten Eigentümer und ihre Partner. Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide erkennt die KfW nicht an. Mit Kind unter 18 steigen die Grenzen einmalig um 10.000 €.
Gibt es einen Extra-Bonus für das Kältemittel R290?
Nein. Im aktuellen Merkblatt 458 (Stand 09/2026) besteht der Zuschuss nur aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Einen Effizienzbonus für natürliche Kältemittel sehen die aktuellen Bedingungen nicht vor. R290 lohnt sich trotzdem: für hohe Vorlauftemperaturen, fürs Klima und weil es nicht unter die EU-F-Gase-Verordnung fällt.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Nach Abschluss des Vorhabens: Wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung, Sie identifizieren sich im Portal und reichen Rechnungen und Nachweise ein – spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung. Nach positiver Prüfung überweist die KfW, in der Regel zur Mitte oder zum Ende eines Monats. Nachweise für den Einkommensbonus nach den neuen Bedingungen sind laut KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichbar.
Wie viel Zuschuss gibt es für ein Einfamilienhaus höchstens?
Bei Antrag bis 31.01.2027 werden für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Mit dem regulären Höchstsatz von 70 % sind das bis zu 19.600 €, mit dem höchsten Einkommensbonus und 80 % bis zu 22.400 €. Ab 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag halbjährlich um 750 €, und auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird kleiner.
Stellt Lenhart & Hensel den Förderantrag für mich?
Den Antrag im Portal „Meine KfW“ müssen Sie selbst stellen – eine Antragstellung durch Dritte lässt die KfW außer bei Eigentümergemeinschaften nicht zu. Wir bereiten aber alles vor: Heizlastberechnung, Angebot, Bestätigung zum Antrag und Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Nach dem Einbau erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung und erklären Ihnen jeden Schritt.